Alle für die Behandlung eines Patienten ausgelegten Instrumente, ob benutzt oder nicht, sind als mikrobiell kontaminiert anzusehen. Sie müssen deshalb nach Ende der Behandlung in eine Desinfektionslösung eingelegt werden, auch wenn eine spätere Sterilisation vorgesehen ist. Wichtig ist hier, die "richtige" Desinfektionslösung unter Berücksichtigung von Konzentration und Einwirkzeit herzustellen und auf regelmäßige Erneuerung - spätestens bei sichtbarer Verschmutzung - zu achten. |